mit zunehmendem Einzug der Möglichkeit einer ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) in unser Fachgebiet, zuletzt in den Indikationen MS und Epilepsie, zuvor schon für neuromuskuläre Erkrankungen, wachsen auch unsere Erfahrung im Alltag mit dieser neuen Versorgungsform.
Wie Sie alle wissen, unterliegt die ASV nicht mehr den (Plausibilitäts-) Prüfungen der KV, als „Ersatz“ sind wir jetzt allerdings mit uns bislang nicht bekannten Prüfungen durch die gesetzlichen Krankenkassen (über den Medizinischen Dienst, MD) konfrontiert. Aus anderen Indikationen findet in der letzten Zeit eine Fokussierung insbesondere auf die Leistungsinhalte der Praxisklinischen Betreuung (015xx) statt. Bitte achten Sie darauf, auf dem Überwachungsbogen
- Beginn und Ende des Praxiskontaktes zu dokumentieren
- regelmäßige, mindestens 3-malige, ärztliche Kontrollen durch Handkürzel zu bestätigen. Die Erwartung hierzu fußt auf der MD-seitigen Erwartung aus der Leistungslegende im Kölner Kommentar: „Während der Betreuung und Behandlung muss der Arzt nicht unmittelbar anwesend sein, sich zumindest am Anfang, mindestens einmal während der Betreuung und zum Ende vom Zustand des Patienten überzeugen“.
Das ist im Grunde nichts Neues, diese Leistungen erbringen wir (schon unter EBM-Bedingungen). Bitte denken Sie nur daran, dies entsprechend zu dokumentieren.
Weiterhin viel Erfolg in Ihrer ASV wünscht
Ihr Klaus Gehring
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