Teleneurologie in der ambulanten Versorgung

 

Was ist TENEAM?

TeleNeurologische ambulante Versorgung in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Die zeitnahe Diagnostik und Therapie von neurologischen Erkrankungen stellen insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine Herausforderung dar. Betroffen sind vor allem ländliche Regionen. Um die Qualität der Versorgung zu verbessern, kann Telemedizin eine wichtige Rolle spielen. Im Projekt TENEAM werden Patient:innen mit neurologischen Auffälligkeiten von Hausärzt:innen in eine teleneurologische Spezialsprechstunde überwiesen. Wohnortunabhängig ermöglicht diese eine schnelle diagnostische Abklärung und die weitere fachärztliche Behandlung. Das neue Konzept wird mit der bestehenden Regelversorgung verglichen, wobei unter anderem die Effekte auf die Versorgungssituation und die Lebensqualität der Patient:innen, aber auch gesundheitsökonomische Aspekte untersucht werden.

 

Wer ist Konsortialführer?

Charité – Universitätsmedizin Berlin
Klinik für Neurologie
Charitéplatz 1
10117 Berlin

 

Starttermin: 01.07.2025 

Unterlagen zum Download 

Pressemeldung 19.09.2025

Zum offizieller Start des Innovationsfondsprojekts TENEAM

Welche Aufgaben übernimmt der BDN?

Der BDN ist Konsortialpartner und übernimmt folgende Aufgaben:

  • Beratung bei der Ausarbeitung des Selektivvertrages
  • Konzipierung von Informationsveranstaltungen zum Projekt für die spezialisierten Facharztpraxen
  • Öffentlichkeitsarbeit in Website, Newsletter, App und Verbandsorgan des BDN für die FÄ für Neurologie u. Nervenheilkunde
  • Kontaktierung und Rekrutierung von neurologischen und nervenärztlichen Praxen
  • Initialisierung der Leistungsvergütung von neurologischen und nervenärztlichen Praxen
  • Ansprechpartner für Fragen der FÄ für Neurologie und Nervenheilkunde rund um das Projekt

 

 

 

Welchen Hintergrund hat das Projekt?

TENEAM ist ein Projekt, das, im Sinne der Digitalisierung, im Bereich der Gesundheitsversorgung zukunftsweisend die medizinisch, neurologische Versorgung gestalten möchte. Insbesondere in der Neurologie ist eine telemedizinische Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten gut umsetzbar, sodass TENEAM diese im ambulanten Bereich erprobt und evaluiert. Im Fokus steht hierbei die enge Kooperation zwischen ambulant tätigen Haus- und Fachärztinnen und -ärzten sowie universitären Einrichtungen.

In der ambulanten Versorgung – insbesondere auch in der Neurologie – entwickelt sich derzeit in vielen strukturschwachen Regionen Deutschlands ein Versorgungsmangel. Besonders betroffen sind die dünn besiedelten Regionen in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg auf Grund von verschiedenen Faktoren:

  • Demografisch bedingte Erhöhung des Versorgungsbedarfs, da die Häufigkeit neurologischer Erkrankungen mit dem Lebensalter zunimmt
  • Infrastrukturelle Probleme, wie z.B. fehlende ÖPNV Angebote
  • Altersstruktur der ambulant tätigen Neurologinnen und Neurologen und damit verbundene Herausforderungen der Praxisnachfolge

Wie wird interveniert bei TENEAM?

TENEAM reagiert auf den neurologischen Versorgungsmangel in ländlichen Regionen, indem teleneurologische Sprechstunden direkt in den Hausarztpraxen angeboten werden. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den ansässigen Hausärztinnen und Hausärzten und den in der Region weiterhin tätigen neurologischen Fachärztinnen und Fachärzten. Die telemedizinischen Sprechstunden werden dabei von drei Universitätskliniken übernommen

  • Universitätsmedizin Greifswald
  • Charité Universitätsklinikum Berlin
  • Medizinische Universität Lausitz – Carl Thiem

Die Patientinnen und Patienten mit neurologischen Beschwerden werden dabei direkt von den Hausärztinnen und Hausärzten identifiziert und erhalten in der Hausarztpraxis die erste teleneurologische Untersuchung und Behandlungsempfehlung. TENEAM beinhaltet sowohl die Erstabklärung neurologischer Erkrankungen als auch die Versorgung von chronisch-neurologisch Erkrankten. Nach der Erstuntersuchung in der Hausarztpraxis können Folgetermine auch von zu Hause aus telemedizinisch erfolgen. Diese Folgetermine können dann auch – vom Studienzentrum koordiniert – neben den universitären Telemedizinzentren von neurologischen Schwerpunktpraxen teleneurologisch erbracht werden. Insbesondere bei chronisch-neurologisch Erkrankten soll auch die apparative Diagnostik ambulant erfolgen. Neben der gezielten Behandlung soll dabei insbesondere einer Verschlechterung der Krankheitsbilder vorgebeugt werden.

 Quelle: Antrag Innovationsfondsprojekt TENEAM

 

Weiterführende Verlinkungen:

TENEAM das Projekt: www.teneam.de

G-BA Innovationsfondsprojekte: TENEAM des Gemeinsamen Bundesausschusses

Möchten Sie teilnehmen?

Bitte schicken Sie uns eine Mail an: info@berufsverband-neurologen.de

 

Ihre Ansprechpartnerin im BDN

Myriam Lestang

Tel: 030 948 783 12

 

  Bildquelle:  Thomas G. auf Pixabay