Die Pflegeuntergrenzen-Verordnung (PPUGV) bewirkt in vielen Deutschen Krankenhäusern eine erhebliche Veränderung in Organisation und Einsatz von Pflegekräften. In der Neurologie verändert sie in vielen Kliniken die Versorgungswirklichkeit.
Mindestanforderungen an den Pflegeschlüssel sind dabei in der Neurologie nicht neu, die meisten kennen die bereits durch unsere Fachgesellschaften selbst aufgestellten Ziele in der Schlaganfallversorgung, die Eingang in die Voraussetzungen der Zertifizierung von Stroke Units gefunden haben und über die Jahre mehrfach angepasst wurden.

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